Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.08.2000 - 24 U 194/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16875
OLG Köln, 01.08.2000 - 24 U 194/99 (https://dejure.org/2000,16875)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.08.2000 - 24 U 194/99 (https://dejure.org/2000,16875)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. August 2000 - 24 U 194/99 (https://dejure.org/2000,16875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,16875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.1990 - IV ZR 197/89

    Schadensersatzanspruch bei fehlerhafter Finanzierungsvermittlung

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2000 - 24 U 194/99
    Die Erklärungen des Maklers dürfen dem Auftraggeber keine falschen Vorstellungen vermitteln und müssen, soweit sie für dessen Kaufentschluss wesentlich sind, richtig sein (BGH NJW-RR 1991, 627; Palandt/Sprau § 654 Rn. 3).
  • BGH, 15.03.1989 - IVa ZR 2/88

    Verwirkung des Maklerlohns bei Formnichtigkeit des Maklervertrages

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2000 - 24 U 194/99
    Nach dem in § 654 BGB zum Ausdruck gebrachten allgemeinen Rechtsgedanken verwirkt der Makler seinen Provisionsanspruch, wenn er durch eine vorsätzliche oder zumindest grob leichtfertige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten den Interessen seines Auftraggebers in schwerwiegender Weise zuwiderhandelt und sich damit seines Lohns unwürdig erweist (BGH WM 1981, 591; NJW-RR 1989, 760).
  • BGH, 16.10.1980 - IVa ZR 35/80

    Verwirkung des Lohnanspruches eines Immobilienmaklers - Folgen der Veranlassung

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2000 - 24 U 194/99
    Der Strafcharakter der Verwirkung gebietet es, deren Anwendungsbereich auf solche Fälle zu beschränken, in denen der Makler seine Treuepflicht gegenüber dem Auftraggeber vorsätzlich, wenn nicht gar arglistig, mindestens aber in einer dem Vorsatz nahekommenden grob leichtfertigen Weise verletzt und deshalb den Maklerlohn nach allgemeinem Rechts- und Billigkeitsempfinden nicht verdient, nicht aber immer schon dann, wenn er (grob) fahrlässig irgendeine den Auftraggeber schädigende Pflichtverletzung begangen hat (BGH NJW 1981, 280, 2297).
  • OLG Köln, 06.11.1992 - 19 U 109/92

    Geschäftsführer GmbH deklaratorisch Eintragung

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2000 - 24 U 194/99
    Die - bislang fehlende - Eintragung des Geschäftsführerwechsels im Handelsregister gem. § 39 GmbHG hat keine konstitutive Wirkung und ist nur für die Anwendung der Gutglaubensregeln des § 15 HGB und der sie ergänzenden Rechtsscheinsgrundsätze bedeutsam (BGH GmbHR 1996, 50; OLG Köln - 19. Zivilsenat - GmbHR 1993, 155; Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 15. Aufl., § 39 Rn. 1).
  • OLG Köln, 03.09.2009 - 18 U 129/05

    Berechnung des Schadensersatzes bei arglistiger Täuschung über die Zimmerzahl

    In einem weiteren Rechtsstreit (24 U 194/99) hat ein anderer Senat des Oberlandesgerichts Köln die Klage der Beklagten zu 1) gegen den Kläger auf Zahlung von Maklerprovision in Höhe von 104.400 DM abgewiesen.

    Der Zeuge U. hat zwar früher in anderen Verfahren angegeben, dass die Beklagte zu 2) über die fehlende Konzessionierung informiert gewesen sei (eidesstattliche Versicherung sowie Zeugenaussage im Verfahren 24 U 194/99 OLG Köln sowie in seiner Vernehmung vor dem Landgericht in diesem Verfahren).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht